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BraveSoftware.Policies.Brave• Both

Zugriff auf eine Liste mit URLs erlauben

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Mit dieser Richtlinie kann auf die aufgeführten URLs zugegriffen werden (als Ausnahmen von „URLBlocklist“). Informationen zum Format der Einträge in der Liste findest du in der Beschreibung der Richtlinie. Beispielsweise werden alle Anfragen blockiert, wenn du „URLBlocklist“ auf * setzt. Du kannst diese Richtlinie verwenden, um den Zugriff auf eine eingeschränkte Liste mit URLs zu erlauben. Mit ihr lassen sich bei Verwendung des unter https://support.google.com/chrome/a?p=url_blocklist_filter_format angegebenen Formats Ausnahmen für bestimmte Schemas, Subdomains anderer Domains, Ports oder bestimmte Pfade festlegen. Mit dem spezifischsten Filter wird festgelegt, ob eine URL blockiert oder zulässig ist. Die Richtlinie „URLAllowlist“ hat Vorrang vor „URLBlocklist“. Diese Richtlinie ist auf 1.000 Einträge beschränkt. Mit ihr lässt sich außerdem das automatische Aufrufen durch Browser externer Anwendungen aktivieren, die als Handler für die aufgeführten Protokolle registriert sind, z. B. „tel:“ oder „ssh:“. Wenn die Richtlinie nicht konfiguriert ist, sind keine Ausnahmen zu „URLBlocklist“ möglich. Ab Version 92 von Brave wird diese Richtlinie auch im monitorlosen Modus unterstützt. Beispielwert example.com https://ssl.server.com hosting.com/good_path https://server:8080/path .exact.hostname.com

Policy Details

Policy Name
URLAllowlist
Registry Key
Software\Policies\BraveSoftware\Brave
Supported On
Microsoft Windows 7 oder höher

Configuration Elements

Zugriff auf eine Liste mit URLs erlauben

Type: list